Ein Krankenhaus hat Anspruch auf Vergütung der für den Überbrückungszeitraum zwischen abgeschlossener Krankenhausbehandlung und Verfügbarkeit einer geplanten Anschluss-Reha anfallenden Krankenhausbehandlungskosten

| Bundessozialgericht, vom 19.11. – Kommentar Rechtsanwalt Friedrich W. Mohr

Ein Krankenhaus hat Anspruch auf Vergütung der für den Überbrückungszeitraum zwischen abgeschlossener und Verfügbarkeit einer geplanten Anschluss- anfallenden . Dies folgt aus dem Rechtsgedanken des § 76 Abs. 1 Satz 2 SGB V, der für Reha-Notfallbehandlungen entsprechende Anwendung findet. […]

Download: Urteilsbegründung (PDF, 358KB)

Quelle: Rechtsanwalt Friedrich W. Mohr

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