Schadensersatz bei grundloser Verlegung

| , Urteil vom 07.03.2023 – Kommentar Anwaltskanzlei Quaas & Partner

Das BSG hat ebenso wie bereits das LSG entschieden, dass ein der Krankenkassen nach § 69 Absatz 1 Satz 3 SGB V in Verbindung mit § 280 Absatz 1 BGB in Höhe der durch die eines är behandelten verursachten bestehen kann, wenn kein sachlicher Grund für die Verlegung besteht. […]

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