Die Durchführung der ECP erfordert die Mittel eines Krankenhauses und ist daher nur stationär erbringbar

S 16 KR 574/22 | Detmold, vom 30.10.2023 – Kommentar Rechtsanwalt Friedrich W. Mohr

Das Sozialgericht Detmold hat in einem aktuellen Urteil die einer ären Behandlung bei einer extrakorporalen Photopherese (ECP) anhand der S2-Leitlinie ECP beurteilt. Das Gericht hat festgestellt, dass die uneingeschränkt notwendig war, da die Patientin die Voraussetzungen der S2-Leitlinie ECP erfüllte und einen schlechten Allgemeinzustand aufwies.

Dieses Urteil des Sozialgerichts Detmold hat auch über den konkreten Fall hinaus Bedeutung. Es bedeutet, dass eine stationäre Behandlung bei einer ECP immer dann notwendig ist, wenn die S2-Leitlinie ECP dies vorsieht. Der MD hatte diese Leitlinie missachtet und eine ambulante Behandlungsmöglichkeit angenommen, was das Gericht als fehlerhaft angesehen hat.

 

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