Bundesverfassungsgericht stützt Bundessozialgericht bei richterlicher Rechtsfortbildung hinsichtlich Aufwandspauschalen

| Bundesverfasungsgericht, Entscheidung vom 29.11.2018, Kommentar VOELKER & Partner Rechtsanwälte

Mit der nun vorliegenden Entscheidung dürften die Fragen um die Zulässigkeit der in der Zeit von der Veröffentlichung der Entscheidung des vom 01.04.2014 bis zum 31.12.2015 geklärt sein. Zu der Frage, ob eine Aufwandspauschale, die davor abgerechnet wurde, auch zurückgefordert werden kann, äußert sich das Bundesverfassungsgericht im aller letzten Satz seiner Entscheidung ausdrücklich nicht. Hier bleibt weiterhin auf die Entscheidung der nächsten Instanzen der  zu warten. […]

Quelle: VOELKER & Partner Rechtsanwälte

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