BSG-Urteil zur Krankenhausvergütung und Krankenkassen-Zahlungsverweigerung

| , vom 12.12.2023 – Urteilsbegründung

Gemäß der des Bundessozialgerichts () kann es einer (KK) nicht verwehrt werden, die Zahlung der Krankenhausvergütung zu verweigern, wenn feststehe, dass kein besteht. Es sei irrelevant, ob die Rechnung des Krankenhauses “offenkundig fehlerhaft” ist, was im Widerspruch zur Ansicht des Landessozialgerichts (LSG) steht.

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