Ärzte und Kliniken müssen Kopien der Behandlungsunterlagen der Patienten auch an deren Krankenkasse herausgeben

2 O 560/21 | , vom 02.03.2022 – Kommentar Rechtsannwalt Philip Christmann

Das Landgericht Kassel hat nun ein Einsichtsrecht auch der bejaht. Denn dem Gesetz könne nicht entnommen werden, dass das Einsichtsnahmerecht in § 630 g BGB abschließend geregelt und die Rechtsstellung anderer möglicher Verfahrensbeteiligter, insbesondere der beteiligten , im Vergleich zur früheren Rechtslage eingeschränkt werden sollte. Gehe es der Versicherung um die Verfolgung von Ersatzansprüchen wegen Behandlungsfehlern, enspreche die Offenlegung regelmäßig dem mutmaßichen Willen des […]

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