Ärzte und Kliniken müssen Kopien der Behandlungsunterlagen der Patienten auch an deren Krankenkasse herausgeben
2 O 560/21 | landgericht kassel, urteil vom 02.03.2022 – Kommentar Rechtsannwalt Philip Christmann
Das Landgericht Kassel hat nun ein Einsichtsrecht auch der krankenkasse bejaht. Denn dem Gesetz könne nicht entnommen werden, dass das Einsichtsnahmerecht in § 630 g BGB abschließend geregelt und die Rechtsstellung anderer möglicher Verfahrensbeteiligter, insbesondere der beteiligten krankenkassen, im Vergleich zur früheren Rechtslage eingeschränkt werden sollte. Gehe es der Versicherung um die Verfolgung von Ersatzansprüchen wegen Behandlungsfehlern, enspreche die Offenlegung regelmäßig dem mutmaßichen Willen des patienten […]