Verlängerung von COVID-19-Ausnahmen von Mindestanforderungen an das Personal und von Prüfungen durch den Medizinischen Dienst
Der Beschluss vom 21. April 2022 (in der Fassung der Beschlüsse vom 21. April 2022 und vom 19. Mai 2022) wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt mit Wirkung zum 1. April 2022 in Kraft.
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und reifgeborene (qfr-rl), der Richtlinie zu minimalinvasiven Herzklappeninterventionen (MHI-RL), der Qualitätssicherungs-Richtlinie zum Bauchaortenaneurysma (QBAA-RL), der Richtlinie zur Kinderherzchirurgie (kihe-rl), der Richtlinie zur Kinderonkologie (KiOn-RL) und der MD-Qualitätskontroll-Richtlinie (MD-QK-RL): COVID-19 – Verlängerung von Ausnahmen von Mindestanforderungen an das Personal und von Prüfungen durch den Medizinischen Dienst […]