Richtlinie zur Versorgung der hüftgelenknahen Femurfraktur: Ausschluss von Periimplantatfrakturen und weitere Änderungen

Der Beschluss vom 17. August 2023 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 14. November 2023 in Kraft.

Mit vorliegendem Beschluss wird klargestellt, dass die Gruppe der Periimplantatfrakturen (Periosteosynthetische und Periprothetische Frakturen, das heißt Frakturen bei einliegendem nach des hüftgelenknahen Femurs oder Hüft-Endoprothese auf der Index-Frakturseite) als Sonderentität nicht in den Geltungsbereich der Richtlinie eingeschlossen ist.

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