Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung: Teil 2 – Änderung des Verfahrens 5 (QS TX)

Der Beschluss vom 20. November 2020 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 19. Januar 2021 in Kraft.

Aufgrund der vorzunehmenden Anpassung der an die Abrechnungsmodalitäten bei Lebendspendern wird das Aussetzen der unterjährigen Quartalslieferfristen für die Leistungserbringerinnen und notwendig, um ihnen eine korrekte, einheitliche und auswertbare unter Einhaltung der am 28. Februar 2022 für das zu ermöglichen. Vor diesem Hintergrund der akuten Umstellung wird für die Bereiche Leberlebendspende und Nierenlebendspende die entsprechende softwaretechnische Umsetzung in diesen Verfahren nicht wie gewohnt Anfang des Jahres den Leistungserbringerinnen und Leistungserbringern zur Verfügung stehen können. […]

Quelle: G-BA (PDF, 35KB)

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