Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser: Korrektur des Anhangs 3 (Qualitätsindikatoren und Kennzahlen) zur Anlage für das Berichtsjahr 2020

Beschluss vom 6. Oktober 2021. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Im Nachgang zur Beschlussfassung zum Anhang 3 zur Anlage „Qualitätsindikatoren und Kennzahlen aus den Verfahren der datengestützten einrichtungsübergreifenden nach § 136 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 SGB V für das Berichtsjahr 2020“ der Qb-R hat das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im (IQTIG) am 21. September 2021 in einem Erratum „Öffentliche Berichterstattung von Ergebnissen der externen ären Qualitätssicherung in den Qualitätsberichten der Krankenhäuser.

Empfehlungen des IQTIG zum Erfassungsjahr 2020“ darauf hingewiesen, dass in Bezug auf das „Herzunterstützungssysteme/Kunstherzen (TX-MKU)“ Korrekturen  erforderlich seien. Hintergrund sei, dass in den endgültigen Rechenregeln zum Erfassungsjahr 2020 Anpassungen vorgenommen worden seien, die nicht berücksichtigt worden seien. Daher seien die folgenden Änderungen erforderlich, die den „Öffentliche Berichterstattung von Ergebnissen der externen stationären Qualitätssicherung in den Qualitätsberichten der Krankenhäuser. Empfehlungen des IQTIG zum Erfassungsjahr 2020“, den Anhang des Berichts „Öffentliche Berichterstattung von Ergebnissen der externen stationären Qualitätssicherung in den Qualitätsberichten der Krankenhäuser. […]

: G-BA (PDF, 151KB)

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