Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser: Korrektur des Anhangs 1 zu Anlage 1 für das Berichtsjahr 2019

Der Beschluss vom 7. Oktober wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 5. November 2020 in Kraft.

Mit Beschluss vom 16. April 2020 erfolgte die Einfügung eines Anhangs 1 zu Anlage 1 für das Berichtsjahr (), wodurch die beschlossene Anlage 1 für das entsprechend umgesetzt und konkretisiert wird. Im Nachgang zur Beschlussfassung gab es einen externen Hinweis auf eine Unstimmigkeit. Mit dem vorliegenden Beschluss wird demzufolge der Anhang 1 zu Anlage 1 für das Berichtsjahr 2019 gemäß § 10 mit Beschluss des Unterausschusses korrigiert. […]

Quelle: G-BA (PDF, 39,KB)

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