Qualitätssicherungs-Richtlinie zur bronchoskopischen Lungenvolumenreduktion beim schweren Lungenemphysem: Erstfassung

Der Beschluss vom 19. Dezember 2019 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft

Die Beratungen zum Methodenbewertungsverfahren „Lungenvolumenreduktion beim schweren Lungenemphysem“ nach § 137c SGB V im haben aufgezeigt, dass der Einsatz der Methode aus drei wichtigen Schritten besteht: der Indikationsstellung und Auswahl der Prozedur, dem eigentlichen Eingriff und der . Es wurde zudem festgehalten, dass die kritischen Aspekte dabei nicht im Eingriff selbst liegen, dessen technische Anforderungen vergleichsweise niedrig sind. Voraussetzung für den Behandlungserfolg sind vielmehr eine sorgfältige Indikationsstellung sowie auch eine Einrichtungsstruktur, die die Beherrschung eingriffsbezogener Komplikationen bei den schwerkranken Patientinnen und Patienten erlaubt. Daher hat der G-BA am 20.12.2018 beschlossen, im Rahmen eines gesonderten Verfahrens Beratungen zur Erstellung einer Richtlinie zur Qualitätssicherung nach § 136 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 SGB V aufzunehmen […]

Quelle: G-BA (PDF, 68KB)

Das könnte Dich auch interessieren …