Verordnung über die Verfahrensgrundsätze der Bewertung von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden in der vertragsärztlichen Versorgung und im Krankenhaus

Mit dem Implantateregister-Errichtungsgesetz (EIRD) vom 12. Dezember wurden die gesetzlichen Vorgaben für das Verfahren des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Bewertung von Untersuchungs-und Behandlungsmethoden weiterentwickelt. Ziel dieser Weiterentwicklung ist insbesondere die Beschleunigung der Bewertung neuer Untersuchungs-und Behandlungsmethoden durch den G-BA und deren Aufnahme in die . Es wurde in § 91b des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) eine Verordnungsermächtigung des Bundesministeriums für Gesundheit geschaffen, um erstmals bis zum 30. Juni wesentliche Vorgaben für das Verfahren des G-BA in einer Rechtsverordnung zu regeln. Mit dieser Rechtsverordnung werden Verfahrensgrundsätze der Bewertung von Untersuchungs-und Behandlungsmethoden in der vertragsärztlichen Versorgung und im festgelegt. Sie dienen insbesondere der Straffung, Beschleunigung und Strukturierung der Bewertungsverfahren in zeitlicher und prozessualer Hinsicht sowie der verständlichen und transparenten Darlegung der dem jeweiligen Bewertungsergebnis des G-BA zu-grundeliegenden Erkenntnisse und Abwägungsentscheidungen.

Quelle: Bundesgesundheitsministerium (PDF, 56KB)
Inkrafttreten: 24.06.2020

Das könnte Dich auch interessieren …