Niedersachsen: Antragsvordrucke Ausweisung von Zentren
Im Rahmen des Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) wurde der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) damit beauftragt, für die Zentren nach § 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) zu erfüllende Qualitätsanforderungen festzusetzen.
Auf der Seite des Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung befinden sich ein Merkblatt sowie Antragsvordrucke der Stufe I für die Ausweisung von Zentren, bei denen der G-BA bereits Qualitätsanforderungen definiert hat, zum Download. Die Antragsvordrucke der Stufe I sind mit den entsprechenden Nachweisen einzureichen.
Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung