Niedersachsen: Antragsvordrucke Ausweisung von Zentren

Im Rahmen des () wurde der Gemeinsame Bundesausschuss () damit beauftragt, für die Zentren nach § 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) zu erfüllende festzusetzen.

Auf der Seite des Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung befinden sich ein Merkblatt sowie Antragsvordrucke der Stufe I für die Ausweisung von Zentren, bei denen der G-BA bereits Qualitätsanforderungen definiert hat, zum . Die Antragsvordrucke der Stufe I sind mit den entsprechenden Nachweisen einzureichen.

Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

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