DKG begrüßt Verankerung von Schutzkonzepten in der Qualitätsmanagement-Richtlinie

DKG zur Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschuss

Mit der Verankerung von Schutzkonzepten für Kinder und Jugendliche in der Qualitätsmanagement-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) wird der Bedeutung des Kinderschutzes Rechnung getragen. , aber auch und Zahnärzte müssen sich nunmehr gezielt mit Prävention und Maßnahmen bei (sexueller) Gewalt und Missbrauch befassen. Mit diesem Beschluss folgt der G-BA einem Antrag der Deutschen Krankenhausgesellschaft. Diese Initiative hatte die Deutsche Krankenhausgesellschaft im Sommer 2019 bei einem gemeinsamen Kongress mit dem Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs der (UBKSM) angekündigt. „Für uns war es unabdingbar, dem Thema Kinderschutz eine besondere Rolle und Bedeutung beizumessen. Deshalb hat die DKG sich dafür eingesetzt, dass die Schutzkonzepte Bestandteil der Qualitätssicherungsmaßnahmen werden. Es ist ein wichtiger Schritt, dass der G-BA dies nun für Krankenhäuser, aber auch für alle anderen Gesundheitseinrichtungen beschlossen hat“, erklärte DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum. […]

Pressemitteilung: Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V.

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