Neue Behandlungsmethoden und Qualitätsgebot im Krankenhaus

L 26 KR 225/19 | Landessozialgericht Berlin-, Entscheidung vom 04.06.2021 – Kommentar Rechtsanwalt Dr. Florian Wölk

Die Abrechnung neuer Behandlungsmethoden bleibt auch nach den Klarstellungen des Gesetzgebers in sowie der jüngsten Entscheidung des BSG vom 25.03.2021 (- -) für die problematisch, wie eine neue des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 04.06.2021 (- L 26 KR 225/19 -) zeigt.

Streitgegenständlich war die Implantation eines bioresorbierbaren im Jahr 2014. Das Gericht lehnte den des Krankenhauses ab, weil im Jahr 2014 noch nicht davon ausgegangen werden konnte, dass es sich bei der Implantation der Stents um eine dem des § 2 Abs. 1 Satz 3 SGB V entspreche. […]

Quelle: Medizinrecht Saarland

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