Neue Behandlungsmethoden und Qualitätsgebot im Krankenhaus
L 26 KR 225/19 | Landessozialgericht Berlin-brandenburg, Entscheidung vom 04.06.2021 – Kommentar Rechtsanwalt Dr. Florian Wölk
Die Abrechnung neuer Behandlungsmethoden bleibt auch nach den Klarstellungen des Gesetzgebers in § 137c abs. 3 sgb v sowie der jüngsten Entscheidung des BSG vom 25.03.2021 (- b 1 kr 25/20 r -) für die krankenhäuser problematisch, wie eine neue des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 04.06.2021 (- L 26 KR 225/19 -) zeigt.
Streitgegenständlich war die Implantation eines bioresorbierbaren stents im Jahr 2014. Das Gericht lehnte den vergütungsanspruch des Krankenhauses ab, weil im Jahr 2014 noch nicht davon ausgegangen werden konnte, dass es sich bei der Implantation der Stents um eine dem qualitätsgebot des § 2 Abs. 1 Satz 3 SGB V entspreche. […]
Quelle: Medizinrecht Saarland