Hinweisgeberschutzgesetz: Bußgeldvorschrift tritt seit 1. Dezember in Kraft

Das Hinweisgeberschutzgesetz ist beschlossen. Was müssen Sie jetzt tun und welche können bei auf Sie zukommen?

ACHTUNG: Seit dem 1. Dezember 2023 ist die Bußgeldvorschrift in Kraft, wenn ein interner Meldekanal nicht eingerichtet oder betrieben wird.

Mit dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) hat der deutsche Gesetzgeber nunmehr die Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie (EU) /1937 in deutsches zum Großteil vollzogen. Es ist seit dem 02.07.2023 in Kraft. Seitdem haben hinweisgebende Personen mehr Melde-Rechte und -Schutz und die meisten Organisationen müssen – spätestens 17.12.2023 – eine eigene Meldestelle einrichten und betreiben […]

 

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