Das neue Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Das Hinweisgeberschutzgesetz soll die Rechte von Personen stärken, die Verstöße gegen das oder die öffentliche Ordnung in Organisationen aufdecken. Das Gesetz sieht unter anderem vor, dass Organisationen mit mehr als 50 Beschäftigten oder einem Jahresumsatz von mehr als 10 Millionen Euro interne Meldekanäle einrichten müssen, um Hinweise entgegenzunehmen und zu bearbeiten. Zudem sollen Hinweisgeber vor Benachteiligungen, Vergeltungsmaßnahmen oder geschützt werden.

Das Institut Prof. Dr. Becker hat sich mit dem Gesetz und seinen Auswirkungen auf die Gesundheitsbranche beschäftigt. In drei aktuellen Artikeln, die im KU Gesundheitsmanagement erschienen sind, analysiert das Institut die rechtlichen Rahmenbedingungen und die praktischen Herausforderungen des Hinweisgeberschutzes. Die Artikel bieten einen Überblick über die Ziele und Inhalte des Gesetzes, die Anforderungen an die internen Meldekanäle, die Rolle der und die Bedeutung einer offenen Fehlerkultur.

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