Patientendaten schützen: Ist das Bayerische Krankenhausgesetz (BayKrG) aus der Zeit gefallen?

Das Bayerische (BayKrG) schränkt die Nutzung von -Diensten für durch besonders strenge Richtlinien ein. So dürfen Drittanbieter nur dann für die Datenverarbeitung herangezogen werden, sofern die Schlüsselgewalt für die Daten wahrt und Weisungsbefugnis über die datenverarbeitenden Mitarbeiter des externen Dienstleisters erhält. Aber ist diese Regelung zeitgemäß und sinnvoll? Selbstverständlich muss man schützen – aber um jeden Preis? […]

Quelle: idgard.de

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