KHG Schleswig-Holstein: Keine zusätzlichen Hürden für Vernetzung und Forschung
Mit einer geplanten Ergänzung des Landeskrankenhausgesetzes will die Landesregierung von Schleswig-Holstein den Schutz von Patientendaten verbessern.
In seiner Stellungnahme begrüßt der Bundesverband Gesundheits-IT (bvitg) das Grundanliegen des Gesetzes, warnt aber gleichzeitig vor Einschränkungen für die vernetzte Versorgung sowie die Forschung in Krankenhäusern. […]Stellungnahme: Bundesverband Gesundheits-IT – bvitg e. V. (PDF, 684KB)




