Aktualisiertes ASV-Angebot zu Knochen- und Weichteiltumoren in Kraft

Die aktualisierten Regelungen zur ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung () von Patientinnen und Patienten mit Knochen- und Weichteiltumoren sind heute in Kraft getreten. Dieses ASV-Angebot war bislang nur als ambulante Leistung im Krankenhaus nutzbar. Ab sofort können sich nun auch niedergelassene Spezialistinnen und Spezialisten beteiligen oder eigene Fachteams dazu gründen. Alle Teams müssen ihre Teilnahme an der ASV bei den erweiterten Landesausschüssen anzeigen. Klinik-Teams, die zu den genannten Indikationen bereits eine im Krankenhaus anbieten, haben per gesetzlicher Übergangsregelung nun 3 Jahre Zeit, sich neu zu bilden, um die Anforderungen der ASV-Richtlinie zu erfüllen und gegebenenfalls ambulante Kooperationspartner mit einzubeziehen. Die zeitgleich beschlossenen neuen Regelungen zur ASV bei Multipler Sklerose werden ebenfalls in Kürze in Kraft treten. […]

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