Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung § 116b SGB V: Ergänzung der Anlage 1.1 – Buchstabe a onkologische Erkrankungen Tumorgruppe 8: Knochen- und Weichteiltumoren

Der Beschluss vom 15. Dezember 2022 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 3. Mai 2023 in Kraft.

Der Gemeinsame Bundesausschuss () regelt nach § 116b Absatz 4 Satz 1 SGB V in einer Richtlinie das Nähere zur ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (). Zur Umsetzung´dieses Regelungsauftrags hat der G-BA die Richtlinie über die nach (Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung § 116b SGB V / ASV-RL) beschlossen […]

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