Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL) spricht sich für ein verbessertes Qualitätsmanagement bei der Leichenschau und der Todesfeststellung aus
„Wir brauchen ein stärker fachmedizinisch unterlegtes Verfahren zur Todesfeststellung“, fordert ÄKWL-präsident Dr. Theodor Windhorst. Dabei sollten Fachärzte für Rechtsmedizin und Fachärzte für Pathologie, zumindest stichprobenartig, einbezogen werden. Derzeit sei die Zahl der durchgeführten Obduktionen zu niedrig. Dr. Windhorst plädiert zudem für eine höhere „Obduktions-Quote“: „Wenn wenigstens per Zufallsstichprobe 15 bis 20 Prozent der Verstorbenen für eine Obduktion ausgewählt würden, stiege nicht nur die Wahrscheinlichkeit, dass unnatürliche todesursachen entdeckt werden. Eine gesicherte Aussage über die Todesursache würde auch die Patientensicherheit stärken.“ Man müsse sich frühzeitig um die Untersuchung der Todesart kümmern, denn die steigende Tendenz zur Feuerbestattung mache spätere Untersuchungen unmöglich. Auch gelte es, bessere Rahmenbedingungen für die ärztliche Leichenschau zu schaffen und Ärztinnen und Ärzte bei dieser Aufgabe zu unterstützen. Gegebenenfalls müsse darüber nachgedacht werden, die qualität der Leichenschau durch die Einrichtung eines amtlichen Leichenbeschauers mit definierter qualifikation zu fördern.
Schon vor einigen Jahren hat die ÄKWL im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zur Änderung des Bestattungsgesetzes in nordrhein-westfalen auf die bestehenden Probleme der ärztlichen Leichenschau hingewiesen.