Dokumente für gezogene Krankenhäuser, die zur Lieferung von Daten zur Weiterentwicklung der Pflegepersonaluntergrenzen verpflichtet wurden

Das hat gem. § 137i Absatz 3a Satz 1 SGB V ein Konzept zur Abfrage und Übermittlung von Daten für die Festlegung und Weiterentwicklung von pflegesensitiven Bereichen und zugehörigen im Sinne von § 137i Absatz 1 SGB V erarbeitet.

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  • Anlage_2a_Ansprechpartner (DOCX, 113KB)
  • Anlage_2b_Bankverbindung (DOCX, 111KB)
  • Anlage 3 – Informationen für gezogene Krankenhäuser (PDF, 103KB)

Quelle: InEK

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