Deutsche Krankenhausgesellschaft lässt Pflegepersonaluntergrenzen scheitern
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) verweigert die gesetzlich vorgesehene Vereinbarung von Pflegepersonaluntergrenzen für das Jahr 2020.
Die geplante Vereinbarung war in den letzten Monaten bereits bis zur Unterschriftsreife verhandelt worden. Basis dafür waren die durch das Institut für die krankenhaus-entgelte (InEK) abgefragten und von den kliniken übermittelten tatsächlichen Pflegepersonalbesetzungen der gesetzlich vorgesehenen Bereiche. frist für diese Vereinbarung war der 31. August dieses Jahres. Der Vorstand des GKV-Spitzenverbandes hatte der Vereinbarung bereits zugestimmt; die DKG hat die Verhandlungen jedoch – wie schon im Jahr 2018 – scheitern lassen.
Dazu erklärt Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes: „Wir bedauern außerordentlich, dass es nicht zu einer Vereinbarung gekommen ist, denn Pflegepersonaluntergrenzen dienen dem Patientenschutz. Der sollte auch in der DKG nicht als nachrangig angesehen werden.“
Pressemitteilung: GKV-Spitzenverband