Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) im Krankenhaus: nur Mitarbeiterschutz oder auch Patientenschutz?

Zur Frage der Schutzwirkung für und Hinweise für die aus Sicht der , des Zivil-, Arbeits- und Strafrechts.

Im vorliegenden Beitrag beschäftigen wir uns mit eben dieser Frage, nämlich ob das ArbSchG nur dem oder auch dem Patientenschutz dient. Weiterhin führen wir eine Klärung zur korrekten Benennung von Meldungen nach § 16 Abs. 1 ArbSchG herbei. Unsere Ausführungen beziehen sich dabei auf das Krankenhausumfeld, sind unserer Einschätzung nach jedoch auch für andere Einrichtungen im Gesundheits- und Sozialwesen relevant, zutreffend und gleichermaßen für Mitarbeitende, deren Vertretungsorgane und Arbeitgeber interessant. […]

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