BAG zur Wirksamkeit einer Rückzahlungsklausel bezüglich Fortbildungs- und Weiterbildungskosten

9 AZR 260/21 | , Urteil vom 01.03.2022 – Kommentar Rechtsanwälte

Mit Urteil vom 1. März 2022 (Az. 9 AZR 260/21) hat das Bundesarbeitsgericht () entschieden, dass Rückzahlungsklauseln bezüglich Fortbildungs- und Weiterbildungskosten, die der Arbeitgeber für den übernommen hat, zwar (weiterhin) grundsätzlich zulässig sind. Solche Klauseln bestimmen, dass der Arbeitnehmer die genannten an den Arbeitgeber zurückzahlen muss, wenn er binnen einer Bindungsfrist aus dem ausscheidet. […]

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