Änderung des Niedersächsischen Gesetzes zur Ausübung des Hebammenberufes

Das hat ein novelliertes Hebammengesetz (HebRefG) beschlossen, das zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist. Durch das neue BundesHebammengesetz müssen Hebammen – nach einer Übergangsfrist zwischen 2021 und – auf Hochschulniveau ausgebildet werden, um den stetig steigenden Anforderungen an die Geburtenhilfe Rechnung zu tragen. Diese bundesrechtlichen Regelungen erfordern eine Novellierung des Niedersächsischen Gesetz über die Ausübung des Hebammenberufs (NHebG).

Der Bundesgesetzgeber hat das Berufsbild der Hebamme umfassend und abschließend geregelt. Eine Öffnungsklausel für die Länder, ergänzende Bestimmungen zu treffen, gibt es nicht. Es besteht daher auch verfassungsrechtlich keine Möglichkeit der Länder, hier tätig zu werden, so dass die Beschreibung der Hebammentätigkeit im Landesgesetz entfallen muss. […]

Quelle: Niedersächsische Staatskanzlei

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