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Änderung des Niedersächsischen Gesetzes zur Ausübung des Hebammenberufes

Das Bundesgesundheitsministerium hat ein novelliertes Hebammengesetz (HebRefG) beschlossen, das zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist. Durch das neue BundesHebammengesetz müssen Hebammen – nach einer Übergangsfrist zwischen 2021 und 2024 – auf Hochschulniveau ausgebildet werden, um den stetig steigenden Anforderungen an die Geburtenhilfe Rechnung zu tragen. Diese bundesrechtlichen Regelungen erfordern eine Novellierung des Niedersächsischen Gesetz über die Ausübung des Hebammenberufs (NHebG).

Der Bundesgesetzgeber hat das Berufsbild der Hebamme umfassend und abschließend geregelt. Eine Öffnungsklausel für die Länder, ergänzende Bestimmungen zu treffen, gibt es nicht. Es besteht daher auch verfassungsrechtlich keine Möglichkeit der Länder, hier tätig zu werden, so dass die Beschreibung der Hebammentätigkeit im Landesgesetz entfallen muss.

Mit dem Gesetzentwurf sollen Änderungen des Bundesrechts zur akademischen Ausbildung umgesetzt und ein Ordnungswidrigkeiten-Tatbestand beim Verstoß gegen Meldepflichten eingeführt werden, um den unteren Gesundheitsbehörden die Wahrnehmung ihrer Aufsichtspflicht zu ermöglichen. Nach § 7 Abs. 1 Nr. 1-3, 6-11 beinhalten diese Daten unter anderem die Anschrift der Praxis, persönliche Daten, die Meldung der außerklinisch durchgeführten Geburten sowie der Erreichbarkeit. Auf Hinweis des Hebammenverbandes Niedersachsen wurden die Meldungen der statistischen Daten, wie zum Beispiel die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit oder die Beschäftigungsarten, hiervon ausgenommen.

Im Rahmen der Verbandsbeteiligung wurden die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände (AG KSpV), die Ärztekammer Niedersachsen (ÄKN), der Hebammenverband Niedersachsen e.V. und der Landesverband Niedersachsen der Ärztinnen und Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes e.V. angehört.

Das Kabinett hat am 15. März 2021 beschlossen, den Gesetzentwurf in den Landtag einzubringen.


Artikel-Informationen

erstellt am:
15.03.2021

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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