2. Änderungsvereinbarung zur Pflegebudgetverhandlungsvereinbarung

Die Ergänzung der neuen Anlagen erfolgt über eine Änderung der . Sofern in Pflegebudgetverhandlungen für den Vereinbarungszeitraum die „Empfehlung zu den Vorgaben der Vertragsparteien für die Zuordnung der Pflegepersonalkosten nach der Pflegepersonalkostenabgrenzungsvereinbarung“ umgesetzt werden, sind die neuen Anlagen für Pflegebudgetverhandlungen zu verwenden, die ab dem 01.05.2021 beginnen. Das Unterschriftenverfahren zur Vereinbarung wurde eingeleitet. Eine aktualisierte -Datei wird auf der Homepage der veröffentlicht.

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