Änderungen bei der Verordnung einer Krankenbeförderung

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3, 4 oder 5 brauchen ab dem Jahr 2019 für die ärztlich verordneten mit Taxi oder Mietwagen nicht mehr ihrer Krankenkasse zur Genehmigung vorlegen.

Ziel ist es, die Krankenbeförderung pflegebedürftiger und schwerbehinderter (Merkzeichen „aG“, „Bl“ oder „H“) zur ambulanten Behandlung und zurück nach Hause beziehungsweise ins Heim zu erleichtern. Die Änderung geht auf das Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetz zurück […]

Quelle: AOK-Gesundheitspartner

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