Sicherstellungskrankenhaus Oberviechtach darf kein Spekulationsobjekt werden Verkaufsabsicht bedroht die klinische Versorgung von 58.000 Einwohnern

Die Aktionsgruppe Schluss mit Kliniksterben in Bayern ist besorgt angesichts des Berichts der Oberpfalzmedien über die geplante Veräußerung der -Klinik Oberviechtach an eine in Gießen.

„Allgemeinkrankenhäuser sind klinische Daseinsvorsorge. Sie gehören in kommunale Trägerschaft,“ fordert Angelika Pflaum, Bürgerinitiative zum Erhalt des Hersbrucker Krankenhauses. „Private Klinikträger orientieren ihr klinisches Leistungsangebot vorrangig an ökonomischen Kriterien und nicht am Bedarf der Bevölkerung.“

Nach allgemeiner Auffassung von Medizinern und Gesundheitsökonomen steht jedem Einwohner in als Mindeststandard eine klinische Basisversorgung von Innerer Medizin und Chirurgie einschließlich einer Notfallversorgung binnen 30 Fahrzeitminuten zu. Diesen Standard erfüllt die Klinik Oberviechtach mit 40 für immerhin 58.000 Einwohnerinnen und Einwohner. Die Klinik Oberviechtach wurde wegen seiner zentralen Lage in ländlicher Region vom Gesetzgeber als Sicherstellungskrankenhaus nach § 17b Absatz 1a Nummer 6 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) eingestuft. […]

Das könnte Dich auch interessieren …