Schließung der Geburtshilfe am Krankenhaus Schongau verletzt die notwendige 40-Minutenerreichbarkeit
Die Aktionsgruppe Schluss mit kliniksterben in Bayern hatte sich am 27. März 2023 empört über die geplante Schließung der geburtshilfe am krankenhaus zum 30. April 2023 gezeigt. Mit dieser Entscheidung wird die einzige Geburtshilfe im landkreis Weilheim-Schongau eingestellt.
Wir hatten bereits angeprangert:
- die Verletzung der Daseinsvorsorge für die anvertrauten Bürger im Landkreis Weilheim-Schongau
- die Verletzung der Sorgfaltspflicht nach der Bayerischen Landkreisordnung (BayLKrO), Art. 51 Abs. 3 Satz 1. 2
Eine weitere gravierende Verletzung betrifft die notwendige 40-Minuten-Erreichbarkeit für die Geburtshilfe.
Das recht werdender Mütter auf 40-Minutenerreichbarkeit zur nächstgelegenen klinischen Geburtshilfeabteilung resultiert aus der Regelung des Gemeinsamen Bundesausschusses für die vereinbarung von Sicherstellungszuschlägen gemäß § 136c Absatz 3 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V), § 3 S. 3 i.V.m. § 5 Abs. 1 S. 1. […]