Krankenhaus Stockach erfülle alle Voraussetzungen bei der Basisnotfallversorgung

Michael Hanke teilt ein positives Ergebnis aus einer Untersuchung zur Versorgung mit. Diese habe ergeben, dass die Einrichtung alle für die Basisnotfallversorgung erfülle.

Gemäß Paragraf 275 des Sozialgesetzbuchs V wurden Krankenhäuser von Medizinischen Diensten der auf die Einhaltung von Strukturmerkmalen geprüft. Die bestätigte, dass das zu einem positiven Ergebnis kam: Das Stockach erfüllt alle Strukturvoraussetzungen gemäß der geltenden Richtlinie für die Basisnotfallversorgung.

Dies ist eine erfreuliche Nachricht für das und unterstreicht die Bedeutung kleinerer Einrichtungen für die Gesundheitsversorgung.

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