Rollout der Telematik-Infrastruktur – Hinweise zur Finanzierungsvereinbarung

Die gibt sogenannte „TI-Hinweise“ heraus, die jeweils einzelne Themen oder aktuelle Entwicklungen darstellen
Der zweite Hinweis (Anlage 1) erläutert zum einen die Inhalte der Finanzierungsvereinbarung und skizziert zum anderen, welche Handlungsoptionen sich für die bei den aktuellen Fristen ergeben. Dabei werden insbesondere die Rahmenbedingungen für die Wahl des Finanzierungsweges bei ambulanten Einrichtungen beleuchtet. Dazu gehört eine -Tabelle (Anlage 2) zur der Pauschalen. Diese ist noch vorläufig und wird durch eine mit dem GKV-SV konsentierte Fassung ersetzt werden […]

Download:

  • Anlage: 1 TI-Hinweise 2 – Finanzierung und Fristen – Version 1 vom 26.11. (PDF, 492KB)
  • Anlage 2: Rechenhilfe -Zuschlag-v8 (XLSX, 14KB)

Siehe auch:

Folienpräsentationen: KGNW-Infoveranstaltung „Finanzierungsvereinbarung und aktueller Sachstand zur Einführung der Telematikinfrastruktur (TI) in den Krankenhäusern

Finanzierungsvereinbarung Telematikzuschlag gemäß § 291a Absatz 7a SGB V geschlossen

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