Nachtrag zur Umsetzung Pflegeerlöskatalog 2020 vom 08.07.2019

Zur Fortschreibung der § 301-Vereinbarung vom 17.04.2018 mit Wirkung zum 01.01.

Dieser regelt die notwendigen Anpassungen der nach §301 Abs. 1 SGB V. Der Gesetzgeber sieht vor, dass ab dem Jahr 2020 die Abzahlung des Pflegebudgets über einen krankenhausindividuellen Pflegeentgeltwert erfolgt. Die Vereinbarungspartner haben in einer Grundlagenvereinbarung (Anlage) erste Regelungen zur Abrechnung vereinbart. Auf dieser Grundlage werden entsprechende Regelungen im Datenaustausch vereinbart. […]

Quelle: Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V.

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