Neues aus der Gesetzgebung – Krankenhaus-Rettungsschirm 2.0
Die wichtigsten Regelungen für den Krankenhausbereich werden von Rechtsanwalt Friedrich W. Mohr kursorisch dargestellt.
Am 18.11.2020 erfolgten die abschließenden Beratungen im bundestag und bundesrat über ein 3. Bevölkerungsschutzgesetz. Diese enthalten auch Regelungen für den Krankenhausbereich, die unter dem Titel „Krankenhaus-rettungsschirm 2.0“ laufen.
- Ausgleichszahlungen für krankenhäuser wegen Freihaltung von Betten aufgrund der SARS-CoV-2-Pandemie
- Ausgleichszahlungen und Pflegepersonaluntergrenzenverordnung
- Ganzjahres-Minder-Erlösausgleich
- Weitgehende Ermächtigungen des bmg zum Erlass einer Rechtsverordnung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Finanzen – ohne Zustimmung des Bundesrats
- Ausweitung der Datenübermittlungspflicht
- Ausnahmen von der Prüfung der Krankenhausrechnungen und von der Prüfung von Strukturmerkmalen
- Zahlungsfrist für Krankenhausrechnungen: 5 Tage
- Vorläufiger Pflegeentgeltwert ab 01.01.2021
Quelle: Rechtsanwalt Friedrich W. Mohr