Versorgungsverbesserungsgesetz: Vieles bleibt im Ansatz stecken

Insbesondere bei der medizinischen Versorgung Kindern und Jugendlichen sowie bei der bedarfsgerechte in vollstationären Pflegeeinrichtungen hätte sich der mehr Mut gewünscht. Sicherstellungszuschläge in der würden dem eigentlichen Problem nicht gerecht, kritisiert die AOK in ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf des Versorgungsverbesserungsgesetzes (GPVG). Beim Pflegepersonal vergebe der Gesetzgeber wie schon in der Krankenhauspflege die Chance für ein gezieltes Förderverfahren. Die Flexibilisierung von Selektivverträgen begrüßt die AOK ausdrücklich. […]

Quelle: AOK Bundesverband (PDF, 235KB)

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