AOK: Verjährungsfristen für Erstattungsansprüche der Krankenassen gegenüber Kliniken

Justiziar des -Bundesverbandes zur Entscheidung der Verkürzung der  des BundestagesZiel der kürzeren Verjährungsfrist sei es – so die heißt es ausdrücklich in der Gesetzesbegründung –, die finanziellen Belastungen der Krankenhäuser zu verringern. Demnach wollte der Gesetzgeber mit den geplanten Änderungen aber auch die Sozialgerichte entlasten und Rechtsfrieden schaffen. Das Gegenteil wird jedoch der Fall sein. Die nun vorgesehenen Änderungen am Pflegepersonal-Stärkungsgesetz, insbesondere die vorgesehene Ausschlussfrist, gehen weit über das Notwendige hinaus. Die Krankenhäuser sollen quasi so etwas wie eine Generalamnestie für alle Falschabrechnungen zu Lasten der erhalten, indem der Gesetzgeber verhindern will, dass die Kassen die vor dem 01.01.2017 zu viel gezahlten Vergütungsansprüche bis zum Ende des Jahres 2018 geltend machen. Damit wirft der Gesetzgeber völlig ohne Not rechtsstaatliche Prinzipien über Bord. Wer falsche Rechnungen stellt, muss auch Rechnungskürzungen akzeptieren. Und selbstverständlich dürfen dafür nicht nachträglich die Spielregeln geändert werden. […]

Quelle: AOK-Bundesverband

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