Vermittlungsausschuss bestätigt Krankenhaustransparenzgesetz

Der von und empfiehlt, das Gesetz ohne Änderungen zu bestätigen.

Im nächsten Schritt kann der Bundesrat entscheiden, ob er dennoch Einspruch einlegt oder dem Einigungsvorschlag folgt.

Das wurde vom Bundestag am 19. Oktober 2023 beschlossen und zielt im Kern auf die Einführung eines Transparenzverzeichnisses, welches die Bevölkerung über verfügbare Leistungen und die von Krankenhäusern informiert. Das soll helfen, eine selbstbestimmte und qualitätsorientierte Auswahlentscheidung für die jeweilige Behandlung zu treffen […]

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