Krankenhausgestaltungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (KHGG NRW)

Geltende und (SGV. .)  mit Stand vom 19.12.2023

Zweck dieses Gesetzes ist es, eine - und bedarfsgerechte gestufte wohnortnahe Versorgung der Bevölkerung durch sicherzustellen. Die in Krankenhäusern nach Absatz 1 sicherzustellen, ist eine öffentliche Aufgabe des Landes. Gemeinden und Gemeindeverbände wirken nach Maßgabe dieses Gesetzes dabei mit. […]

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