DVG-Gesetz: SpiFa fordert Nachbesserungen
Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (spifa) äußert sich anlässlich der morgigen Sitzung des Bundesrates zum Regierungsentwurf eines Gesetzes für eine bessere Versorgung durch digitalisierung und Innovation (Digitale Versorgung Gesetz, dvg).
Der SpiFa unterstützt mit seinen Mitgliedsverbänden die Bundesregierung in ihrem Vorhaben zur Etablierung und Nutzung der Digitalisierung und begreift dies als Chance für das Gesundheitswesen. Er begrüßt daher grundsätzlich, dass digitale Gesundheitsanwendungen im Gesundheitswesen stärker zur Anwendung kommen sollen. Der Regierungsentwurf lässt jedoch offen, wie die ärztliche Verordnungskompetenz – analog der Verordnung von Arzneimitteln – bei der Verordnung von digitalen Gesundheitsanwendungen sichergestellt wird. Die derzeitigen Regelungen etablieren die Möglichkeit zur Verordnung von digitalen Gesundheitsanwendungen ohne eine ärztliche Mitwirkung durch Dritte und greifen somit in die Therapie von Erkrankungen sowie das arzt-Patienten-Verhältnis nachhaltig ein. „Wie bei der arzneimittelversorgung sollte allein der Arzt digitale Behandlungsverfahren verordnen dürfen. Dies muss gesetzlich verankert werden“, sagte SpiFa-Hauptgeschäftsführer Lars F. Lindemann. […]
download: stellungnahme des Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) vom 16. September2019zum Regierungsentwurf eines Gesetzes füreine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (PDF, 621KB)
Pressemitteilung: SpiFa