Änderungen an Regelungen zu Freihaltepauschalen

Der Bundesrat hat am 18. Dezember das zuvor vom beschlossene Gesetz zur Verbesserung von Gesundheitsversorgung und gebilligt. In einer zusätzlichen Entschließung fordern die Länder aber eine kritische Prüfung der Regelungen zur so genannten „-“ für .

Die Länder fordern das Bundesministerium für Gesundheit auf, die getroffenen Regelungen zu überprüfen und in enger Abstimmung mit den Ländern im Verordnungsweg Nachbesserungen auf den Weg zu bringen. Dabei geht es insbesondere um die Prüfung, ob die Freihaltepauschale auf internistischen Fachkliniken und Krankenhäusern der Basisnotfallversorgung zu Gute kommen soll. […]

Quelle: Interessenverband kommunaler Krankenhäuser e.V.

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