„Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen leisten auch in Zeiten der Corona-Pandemie wichtigen Beitrag zum Gesundheitsschutz der Bevölkerung.“

Ausgleichszahlungen für Leerstände in Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen

Bereits Anfang April 2020 hat das Land die rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass bestimmte Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen als zugelassene gelten. Sie können beispielsweise leichter erkrankte Patientinnen und übernehmen und dafür sorgen, dass sich die Akut-Krankenhäuser auf Patientinnen und Patienten mit einem schweren Krankheitsverlauf konzentrieren.

„Wir haben frühzeitig unsere Vorsorge-und Rehakliniken gebeten, uns bei der Bewältigung der -Pandemie mit ihren Kapazitäten als so genannte Entlastungskrankenhäuser zu unterstützen. Viele Kliniken sind dieser Bitte gefolgt und haben sich bereiterklärt zu helfen. Sie dürfen dadurch keine finanziellen Nachteile erleiden,“ sagte Manne Lucha am Donnerstag (23. April) in Stuttgart.

Neben dem Einsatz als Entlastungskrankenhäuser komme nämlich hinzu, dass elektive Eingriffe in den Akut-Krankenhäusern abgesagt werden und somit anschließende Rehabilitationsmaßnahmen wegfallen. „Das führt dazu, dass den Vorsorge- und Rehakliniken teilweise Einnahmen in empfindlichem Umfang entgehen. Das dürfen wir nicht zulassen“, sagte der Minister. […]

: vdek

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