Stellungnahme des Verbandes der leitenden Krankenhausärzte Deutschlands e.V. (vlk) zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite

Der vlk begrüßt den Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Absicherung der Versorgung von mit bzw. Erkrankungen.

Dies gilt insbesondere für die durch Artikel 3 (Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes) geplante Neueinfügung eines § 25 zu Ausnahmen bei der Prüfung von . Dringenden Änderungs-bzw. Ergänzungsbedarf sehen wir allerdings bezüglich der geplanten Neureglung in § 24 Abs. 2 und 3, wonach zur Überprüfung der empirischen Datengrundlage von den Krankenhäusern die Daten der Patienten, die vom 1. Januar 31.Mai 2020 behandelt wurden, bis zum 15.Juni und für die vom 1. Januar bis 30. September 2020 behandelten bis zum 15.Oktober an das InEK übermittelt werden sollen. […]

Quelle: Verband der Leitenden Krankenhausärzte Deutschlands e.V.

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