Stellungnahme der DKG zu Anträgen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP zum Thema „Notfallversorgung“

Von 1.700 Akutkrankenhäusern in nehmen etwa 1.200 Krankenhäuser an der ambulanten teil. Wenn gleich der Sicherstellungsauftrag für die ambulante Notfallversorgung bei den Kassenärztlichen Vereinigungen liegt, sind die Krankenhäuser damit die tragende Säule der ambulanten Notfallversorgung. Hinzu kommt, dass es den Kassenärztlichen Vereinigungen insbesondere außerhalb der übli-chen Sprechstundenzeiten zunehmend schwer fällt, die ambulante Notfallversorgung flächendeckend sicherzustellen. Dazu fehlen ihnen die fachspezifischen personellen Ressourcen und die erforderliche Infrastruktur, die sich nur an Krankenhäusern findet. Es steht außer Frage, dass die Notfalleinrichtungen der Krankenhäuser teilweise auch von Patientinnen und aufgesucht werden, die zu den regelhaften Öffnungszeiten der niedergelassenen Ärzte versorgt werden könnten. Offensichtlich erhalten die Patientinnen und Patienten an anderer Stelle keine erreichbare oder keine adäquate Versorgung und entscheiden sich deshalb, die aufzusuchen. Auch verweisen die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen selbst die Patientinnen und Patienten häufig in die Notaufnahmen der Krankenhäuser. Vor diesem Hintergrund ist eine Reform der ambulanten Notfallversorgung dringend angeraten. Die Krankenhäuser bedauern daher, dass dieses wichtige Reformprojekt in der laufenden Legislaturperiode nicht auf den Weg gebracht werden konnte. […]

Quelle: DKG (PDF, 158KB)

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