Versicherungsfremde Leistungen der GKV gesetzlich definieren

Der Bund zahlt der einen für versicherungsfremde Leistungen. Diese sind nicht definiert. Die Höhe eines auskömmlichen Zuschusses ist daher unklar.

Der Begriff der versicherungsfremden Leistungen ist gesetzlich nicht definiert. Deshalb ist nicht nachvollziehbar, ob der jährliche ausreichend bemessen ist. Dies kann mittelfristig zu Unsicherheiten und Risiken bei der Einschätzung der finanziellen Lage der GKV und des künftigen Spielraumes der Haushaltsgesetzgebung des Bundes führen. […]

Quelle: Bundesrechnungshof

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