Krankenhausreform: Bundesärztekammer will Einbindung der ärztlichen Personalbemessung

Der Präsident der (), Klaus Reinhardt, hat erneut dafür geworben, das ärztliche Personalbemessungsinstrument der Bundesärztekammer (ÄPS-BÄK) in die anstehende Kran­kenhausreform einzubeziehen. Er erklärte, dass man der Politik das Instrument zur Verfügung gestellt habe und die Gespräche darüber „interessant und fruchtbar“ gewesen seien.

Reinhardt betonte, dass die ärztliche Personalbemessung ein wesentlicher Faktor für eine erfolgreiche sei. Die sei entscheidend für die der Versorgung und die ÄPS-BÄK könne auch bei der angemessenen Berechnung der geplanten Vorhaltevergütung helfen.

Er forderte, dass bei der Umsetzung der Reform die ärztliche Personalbemessung berücksichtigt werde, dass weitere und eine Vergütungssystematik ohne Fehlanreize geschaffen werde und dass eine vernünftige Standortbündelung erfolge. Dann könne aus der Krankenhausreform „etwas Gutes“ werden.

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