Klinikverbund Hessen zu Details der Krankenhausreform

Leistungsgruppendefinition muss einheitliche und ausgewogene Verteilung des zukünftigen Vorhaltebudgets berücksichtigen

„Es ist nachvollziehbar, dass sich Bund und Länder bei den Eckpunkten zur auf die nordrheinwestfälischen mit wenigen Ergänzungen geeinigt haben, aber bei der konkreten Umsetzung sind abweichend von dem NRW-Modell einige Details zu beachten“, meint Reinhard Schaffert, des Klinikverbunds Hessen. Denn im Gegensatz zu NRW und anderen Ländern, die Leistungsgruppen lediglich zur - und Leistungsplanung einsetzen, sollen die bundesweiten Leistungsgruppen auch zur Verteilung des Vorhaltebudgets verwendet werden. Dies erfordere teils abweichende und über das Modell hinausgehende Kriterien bei der Definition. […]

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