Fixkostendegressionsabschlag – quo vadis?

Vereinbarung des Fixkostendegressionsabschlags auf Landesebene gemäß § 10 Absatz 13
Entsprechend den derzeit (noch) geltenden gesetzlichen Vorgaben sollen die Landeskrankenhausgesellschaften und Krankenkassen auf Basis einer Schätzung des für zusätzliche Leistungen durchschnittlichen Anteils der fixen an den Fallpauschalen erstmals zum 30. September die Höhe des Fixkostendegressionsabschlags vereinbaren. Zur wissenschaftlichen Fundierung dieser Schätzung hat das RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung gemeinsam mit der Universität Duisburg- in einem aktuell veröffentlichten wissenschaftlichen den Fixkostenanteil an den Fallpauschalen auf Basis von 21,7 Mio. Falldaten in Höhe von 28,6 % ermittelt. […]

: DasKrankenhaus (PDF, 273KB)

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